Früherkennung

Gesetzliche Krankenkassen gewähren bestimmte Untersuchung zur Früherkennung von Erkrankungen. Diese können abhängig von verschiedenen Faktoren und zu unterschiedlichen Abständen beansprucht werden.


Mögliche Untersuchungen für alle Geschlechter



  • Ab 18 bis 35: einmaliger, allgemeiner Check-up

  • Ab 35: alle drei Jahre allgemeiner Check-up zur Früherkennung von Erkrankungen

  • Ab 50: jährliche Früherkennung von Darmkrebs


Zusätzlich bei Männern

  • Ab 45: jährliche Krebsfrüherkennung der Genitalien und Prostata
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